AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KAPSAN Sanierungs-Technik GmbH, Baindt-Schachen


Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Allgemeine Regelungen

Geltung 

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen mitsamt ergänzender Bestimmungen (siehe Ziffern 2. bis 6.). 

Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Leistungen schließen. 

Unsere Mitarbeiter  sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Angebotstext oder diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen.

Allgemeine Angebotsgrundlagen 

In unseren Angeboten angegebene Einheitspreise beruhen stets auf der Annahme, dass die gesamte Maßnahme in einem Abschnitt ausgeführt wird. Bei mehreren Abschnitten werden gesondert jeweils An- und Abfahrt gemäß der jeweils gültigen Fassung unseres Preisverzeichnisses in Rechnung gestellt, sofern sich nicht aus dem Angebotstext etwas anderes ergibt. 

Angebote werden anhand der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellt (Videoband und Originalbilder lagen - sofern nicht im Angebotstext anderweitig vermerkt - nicht vor). Zusätzliche Arbeiten, die aus den uns vorab zur Angebotserstellung zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht klar hervorgehen, sind in unseren Angebotspreisen nicht enthalten und werden gesondert gemäß der jeweils gültigen Fassung unseres Preisverzeichnisses abgerechnet.

 

Unsere Angebote sind – soweit nicht im Angebotstext anders vermerkt - auf Basis einer Schachttiefe von maximal 5 Metern berechnet. Angebotsgrundlage – soweit im Angebotstext nicht anders vermerkt- ist zudem ein Zugang von max. 5 Meter vom befestigten Grund her, sowie die Zugänglichkeit des Vertragsgegenstands frei von jedweder Gebührenpflichtigkeit und/oder dem Erfordernis der Einholung von Sondergenehmigungen oder sonstigen Zugangsberechtigungen

 

Bei einer mehr als zehnprozentigen Überschreitung des Mengenansatzes steht es uns frei, eine Anpassung des Einheitspreises für unsere Leistungen unter Berücksichtigung der dadurch entstehenden Mehr- oder Minderkosten zu verlangen (soweit Leistungsmenge 110 % überschreitet). 

 

Bei einer mehr als zehnprozentigen Unterschreitung des Mengenansatzes wird der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistungen erhöht, soweit wir nicht anderweitig einen Ausgleich erhalten.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (AG)

Der AG hat bei der Erbringung unserer Leistungen im jeweils erforderlichen Maße unterstützend mitzuwirken. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Ergänzenden Vertragsbestimmungen unter Ziffern 2. bis 6. 

Bei Verstoß gegen vertragliche Mitwirkungspflichten hat der Auftraggeber dadurch entstehende Mehrkosten sowie das Risiko nicht fachgerechter Arbeitsergebnisse zu tragen.

Sicherheitsleistung durch AG

Bei Aufträgen mit einem Auftragswert von über 5.000,-- EURO netto behalten wir uns das Recht vor, zur Sicherung der Zahlungsverpflichtungen des AG von diesem eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft einer deutschen Bank in Höhe der Auftragssumme oder Vorauskasse zu verlangen. 

Zahlungsziele/Fälligkeit 

Sofern in unserem Angebotstext nicht anderweitig vermerkt, gelten folgende Zahlungsziele: 

Leistungen und Warenlieferungen : 8 Kalendertage ab Rechnungsstellung

Abnahme 

Unsere Leistungen gelten als beendet und abgenommen, sobald der Rapportschein/Lieferschein durch den AG oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet ist. Der Auftraggeber ist bei im Wesentlichen vertragsgerechter Ausführung der geschuldeten Leistung zur Unterzeichnung verpflichtet. 

 

Unsere Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, die Bevollmächtigung der für den AG zeichnenden Person zu überprüfen.

Gewährleistung/Haftung 

Wir unterliegen nicht dem Bau- oder Baunebengewerbe. Wir führen alle vertragsgegenständlichen Leistungen entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Regelungen aus. 

Für den Erfolg unserer Leistungen können wir nur einstehen, wenn dieser aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit Einsatz unserer Gerätschaften in zumutbarer Weise technisch realisierbar ist. 

Mehrkosten aufgrund abweichender Verhältnisse vor Ort werden dem AG auf Basis der jeweils gültigen Fassung unseres Preisverzeichnisses in Rechnung gestellt.

 

Durch uns verursachte Schäden und sonstige Besonderheiten oder Mängel der Arbeitsausführung sind unverzüglich auf den Rapport-/Lieferscheinen zu vermerken oder - soweit erst später erkennbar- uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 

Alle durch uns durchgeführten Beratungen, Empfehlungen und Hinweise basieren auf Erfahrungen und persönlicher Meinung unserer Mitarbeiter und sind generell unverbindlich da nicht Bestandteil unseres Standard- Leistungsumfangs. 

Sie bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Vorstehendes gilt auch für die Beurteilung von Schäden und Maßnahmen zur Reparatur von Schäden. Wir haften nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 

Im Falle der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.  Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt, sofern wir nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haften oder der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert. 

 

Ein Verlust unserer Gerätschaften bei Ausführung unserer Leistungen geht zu Lasten des AG, es sei denn der Schaden wurde durch unser Verschulden verursacht. 

 

Die Ersatzpflicht des AG umfasst auch die Kosten des Bergens von Gerätschaften, soweit nicht schuldhaft durch uns verursacht.

Aufrechnung

Der AG darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Eigentumsvorbehalt 

Bei Warenlieferungen behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. 

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der AG/Käufer die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. 

Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der AG/Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. 

Bei vertragswidrigen Verhalten des AG, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

Sonstiges 

Mit Übergabe von Unterlagen geht die Gefahr der Lesbarkeit, Vollständigkeit und Haltbarkeit auf den Empfänger über. Sämtliche Daten werden in unserem Unternehmen 10 Tage ab Übergabe der Unterlagen gelöscht. 

Gerichtsstand ist Esslingen

2. Ergänzende Bestimmungen für Rohrreinigungen

Unsere Angebote im Bereich „Rohrreinigungen“ werden – soweit nicht im Angebotstext anderweitig vermerkt - auf Basis der Annahme erstellt, dass die Arbeiten ohne Unterbrechung, d.h. in einem Zuge durchgeführt werden können. 

Zudem wird davon ausgegangen, dass Verschraubungen von Schachtdeckeln lose sind und Schachtdeckel lose auf dem Konus aufliegen.

3. Ergänzende Bestimmungen für Kanalreinigungen

Leistungsumfang: 

Die allgemeine Reinigung beinhaltet das Herausspülen von losen Ablagerungen im Kanal.

Mitwirkungspflichten des AG: 

Das von uns zur Leistungserbringung benötigte Wasser ist vom AG kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Verkehrssicherungsmaßnahmen und evtl. erforderliche Genehmigungen für die Durchführung unserer Dienstleistungen trägt der AG auf eigene Kosten Sorge. 

Wünscht der AG eine Wasseraufbereitung des bereits mit einem Spülvorgang belasteten Abwassers, so ist von ihm schriftlich das Vorliegen der folgenden Unterlagen zu bestätigen und uns vor Arbeitsbeginn in Kopie auszuhändigen: 

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen betreffend die Einhaltung der jeweilige     Arbeitsplatzhygiene-Vorschriften sowie hinsichtlich der gefahrlosen Zusammensetzung des  Abwassers 
  • Verpflichtungserklärung zur Übernahme von Kosten für Heilbehandlungen und Arbeitsausfall bei Krankheitsfällen unseres Personals verursacht durch unkontrolliertes/unbekanntes Abwasser (nicht erforderlich bei Nutzung von Brauchwasser aus öffentlichen Einrichtungen, Bachläufen oder Nachklärbecken).

Sofern der AG Personal zur Verfügung stellt, muss dieses den jeweils erforderlichen Impfschutz aufweisen. Es muss außerdem zur Ausführung der ihm übertragenen Tätigkeiten mitsamt Gefahrerkennung und Gefahrbeseitigung geschult und geeignet sein.

 

Der AG hat von ihm eingesetztes Personal über die jeweiligen Gefahren des zu bearbeitenden Kanalnetzes, der Umgebung und der örtlichen Gegebenheiten zu unterweisen. Hierzu zählt auch das Einweisen hinsichtlich Art und Umfang von reparierten Kanalstellen oder Besonderheiten von Bauwerken und Leitungsabschnitten. 

Sämtliche Kanäle sind vom AG gasfrei zu halten. 

Unsere Angebote beruhen stets auf der Annahme, dass sämtliche Kanäle gasfrei sind, soweit im Angebotstext nicht anderweitig vermerkt. 

Sollte dies vor Auftragsbeginn durch den AG nicht sichergestellt werden können, so sind wir schriftlich darauf aufmerksam zu machen. Der AG hat in diesem Fall die entstehenden Mehrkosten auf Basis der jeweils gültigen Fassung unseres Preisverzeichnisses zu tragen. 

Standzeiten: 

Für nicht von uns zu vertretende Stand- oder Wartezeiten berechnen wir pro Stunde 120,- EURO zuzüglich USt.

Wichtige Hinweise: 

Der AG wird darauf hingewiesen, dass beim Einsatz von Rotordüsen Verkrustungen der Rohrwandung abplatzen können. Zudem können beim Einsatz von hydrodynamischen Fräsen Abschürfungen der Rohrwandung entstehen und Versätze angefräst werden. Insbesondere bei Steinzeugrohren kann es zu Beschädigungen der Lasur kommen. Vorgenannte Vorkommnisse sind als unvermeidbare Begleiterscheinung unserer Leistungserbringung anzusehen und begründen keinerlei Ansprüche unter dem Gesichtspunkt einer Schlechterfüllung. Für vorgenannte Schäden ist unsere Haftung folglich ausgeschlossen, soweit nicht Beschädigungen durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. 

 

Der Nachweis, dass Rohrschäden durch Einsatz unserer Geräte verursacht wurden, obliegt dem AG. Wir weisen darauf hin, dass eine Klärung der Verantwortlichkeit zweifelsfrei nur erfolgen kann, soweit vor Auftragsauführung eine vorherige TV- Befahrung erfolgt, die vom AG gegen gesonderte Vergütung bei uns beauftragt werden kann. 

Das Räumgut verbleibt im Eigentum des AG und wird vom AG auf dessen Kosten fachgerecht beseitigt. 

Ansonsten wird das Räumgut auf Wunsch des AG auf Basis der jeweils gültigen Fassung unserer Preisliste beseitigt.

4. Ergänzende Bestimmungen für TV-Untersuchungen von Kanälen

Leistungsumfang: 

Die Daten der EDV-Erfassung werden in der Regel am Tag der Aufnahme zum Datenexport bereitgestellt. Hierzu muss uns vorab schriftlich die gewünschte Versionsnummer des Datenbankbetreibers genannt werden. Wird uns die gewünschte Versionsnummer nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt, gilt die Versionsnummer unserer Software am Tag der Aufnahme als vereinbart. Standard ist derzeit Isybau, Schadensklassen nach Isybau. Nachträgliche Überarbeitungen rechnen wir zum vereinbarten Stundensatz gemäß der jeweils gültigen Fassung unserer Preisliste ab. 

 

Digitale Aufnahmen können auf den jeweiligen Kundenwunsch abgestimmt werden. Ist nur "Digitalisierung" vereinbart, erstellen wir MPEG IV Dateien mit einem jeweils aktualisierten DIVX. Die Haltungen werden haltungsweise abgespeichert und numerisch gegliedert. Digitalbilder werden aufsteigend nummeriert. 

 

Auf Wunsch und gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung können ZF.XML Format, sowie Protokolle als PDF mit abgespeichert werden. Die jeweilige Komprimierungsgröße wird von uns in eigenem Ermessen bestimmt. Standardmedium ist DVD-ROM. 

Sämtliche Aufnahmen werden von auf Abwassertechnik geschultem Personal durchgeführt. Optische Feststellungen werden dokumentiert. Nach Möglichkeit werden auch Schadensbeschreibungen und Klassifizierungen abgegeben. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass diesbezügliche Angaben unseres Personals unverbindlich und nur Vorschläge zur Schadensbeurteilung darstellen und daher nicht Gegenstand der vertraglich  von uns geschuldeten Leistung sind. Stellungnahmen und Beurteilungen mit verbindlichem Charakter werden branchenüblich nur von zugelassenen Ingenieurbüros angeboten, die in diesem Rahmen TV- Befahrungsdaten bewerten. Auf Wunsch können wir Ihnen vorgenannte Leistungen durch langjährig bewährte externe Berater vermitteln. Eine Haftung für die Vertragsgemäßheit der Leistungen externer Dienstleister übernehmen wir jedoch nicht.

Mitwirkungspflichten des AG: 

Vor der TV-Untersuchung hat der AG die Kanäle gründlich zu reinigen, alternativ wird diese Leistung von uns lt. Preisliste bzw. Angebot erbracht.  Wird dies nicht sichergestellt, besteht das Risiko einer qualitativ beeinträchtigten und unvollständigen Dokumentation sowie von Stillstandszeiten durch Behinderung des Fahrbetriebs der Kamera. Dieses Risiko ist vom AG zu tragen. 

Standzeiten: 

Für von uns nicht zu vertretende Standzeiten verrechnen wir pro Std. 120,- EURO netto. 

Wichtige Hinweise: 

Wir weisen unsere Auftraggeber auf folgendes hin: 

  • Bei der Erfassung von Entfernungsmessdaten ab DN 200mm können Abweichungen  entstehen, die sich im Bereich +/-10 cm bewegen. 
  • Bei der Erfassung von Entfernungsmessdaten bis DN 200mm können Abweichungen entstehen, die sich im Bereich +/- 50 cm bewegen. 
  • Bei der Erfassung von Ortungssignalen können Abweichungen entstehen, die sich im Bereich +/- 20 cm bewegen. Diese treten insbesondere in der Nähe von Starkstromleitungen auf und können sogar einen Totalausfall des Signals zu Folge haben.

Unser Mitarbeiter entscheidet insbesondere beim Einsatz der Satellitenkamera vor Ort im Einzelfall ob ein Kanal oder eine Leitung technisch befahren werden kann. Besteht ein Kunde auf die Befahrung einer von uns abgelehnten Leitung, so trägt er das Risiko sämtlicher möglichen Folgekosten. Abgelehnte Leitungen lassen die vereinbarte Vergütung unberührt. 

Sämtliche im Rahmen unserer Leistungserbringung angefertigten Unterlagen - insbesondere Planunterlagen, Haltungsberichte, Videos sowie Feststellungen werden von uns vertraulich behandelt. Kopien werden von uns i.d.R. ca. 10 Tage nach Rechnungserstellung von uns gelöscht. Für Auswertungen und Nachbearbeitungen werden diese jedoch EDV-technisch bei uns gespeichert. 

Zudem verweisen wir auf die gängigen Merkblätter der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (ATV).

5. Ergänzende Bestimmungen für Dichtigkeitsprüfungen

Leistungsumfang: 

Angebote über die Durchführung von Dichtigkeitsprüfungen beruhen – soweit nicht im Angebotstext anders vermerkt – auf einer Ausführung mit Luft, Wasser und Vakuum nach DIN EN 1610. 

Unsere Angebotspreise sind auf Basis der Annahme kalkuliert, dass die Rohre keine Vorfüllzeit haben und nach Vollfüllung geprüft werden können. Sofern im Angebotstext nicht anders vermerkt, erfolgt die Prüfung entsprechend DIN EN 1610. Das Verschließen von Seitenzuläufen bzw. die Prüfung von Seitenanschlüssen ist in unserem Angebotspreis nicht enthalten, sondern wird auf Basis der jeweils gültigen Fassung unseres Preisverzeichnisses gesondert berechnet. 

Unsere Angebotspreise beruhen zudem auf der Annahme, dass Schächte gut zugänglich sind und einen Durchmesser von mindestens DN 1000 haben. Weiterhin dürfen in den Haltungsanfängen keine Bögen sein. Alle Haltungen müssen gut befahrbar sein. Sollte vor Ort eine andere Situation vorzufinden sein, berechnen wir die Mehrkosten auf Basis der jeweils gültigen Fassung unseres Preisverzeichnisses. 

Alle von uns erstellten Preise beinhalten eine einmalige Druckprüfung der Leitungen. Sollte eine weitere Druckprüfung erforderlich sein oder vor Ort oder im Leistungsverzeichnis gewünscht werden, so wird diese gesondert auf Basis der jeweils gültigen Fassung unseres Preisverzeichnisses. 

Im Rahmen der behördlichen Abnahme geforderte Kanalbefahrungen im Beisein behördlicher Bediensteter sind in unserem Angebotspreis – soweit nicht im Angebotstext anders ausgewiesen- nicht enthalten.

Mitwirkungspflichten des AG: 

Von uns zur Leistungserbringung benötigtes Wasser ist vom AG kostenlos zu stellen. 

Vor der Dichtigkeitsprüfung sind die Kanäle zu reinigen. Die Kosten hierfür sind nicht in den Kosten der Dichtigkeitsprüfung enthalten. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein separates Angebot. Nicht gereinigte Leitungen können zu fehlerhaften Messergebnissen führen. Die Verantwortung hierfür trägt in diesem Fall der AG. 

Bei Dichtigkeitsprüfungen nach DIN 1999-100 DIN EN 858 muss vom AG während der Prüfung ein Saug-Druckfahrzeug einsatzbereit vorgehalten werden. Auf Wunsch des AG und gegen gesonderte Vergütung stellen wir das Saug- Druckfahrzeug zur Verfügung.

Standzeiten: 

Für von uns nicht zu vertretende Standzeiten berechnen wir pro Std. EURO 120,-. 

Wichtige Hinweise: 

 

Die Anlage darf nicht in Betrieb sein. Eine Entsorgung ist im Standardumfang der Dichtigkeitsprüfung nicht enthalten. Die regelmäßige Wartung der Anlage wird von der Anlagenprüfung nicht beeinflusst. 

6. Ergänzende Bestimmungen für den Bereich Sanierung / Abscheidersanierung

Leistungsumfang: 

Im Regelfall verwendetes Material: 3P Harz (EKT) + Glasfasergewebe CRF+ - Qualität (einlagig, doppelt gefalten). Für die Durchführbarkeit oder den Erfolg von Reparaturmaßnahmen stehen wir nicht ein. Die geschlossene Reparaturmethode ist eine Alternative zur offenen Schadensbehebung. Wir setzen voraus, dass der Auftraggeber bei Unmöglichkeit oder Misslingen unseres Reparaturversuchs den entsprechenden Bereich offen bearbeitet. Die Kosten der offenen Reparatur und auch das Bergen von eventuell von uns zurück gelassenen Material und Werkzeug werden von uns nicht übernommen. 

 

Störungen durch Ablagerungen, Muffenversätze und Wurzeleinwüchse müssen nach Aufwand beseitigt und abgerechnet werden. Auf notwendige Fräsarbeiten muss der AG gesondert hinweisen. Einragende Stutzen sind bauseits rohrbündig zu bearbeiten oder gesondert bei uns zu beauftragen.

Mitwirkungspflichten des AG: 

Unsere Monteure sind vorab durch den AG vor Ort einzuweisen. Eventuelle Wasserhaltungen sind nicht im Angebot enthalten. Alle Schächte müssen gut mit einem LKW anfahrbar sein. 

Unmittelbar vor der Sanierung müssen die betroffenen Kanalteilstrecken und Abscheider gründlich gereinigt sein. Die zu sanierende Leitung darf nicht hohl liegen und in den Haltungen dürfen sich keine Bögen befinden. Die Schachtgerinne müssen gerade sein, um die Arbeitsgeräte einwandfrei positionieren zu können. Zudem dürfen keine Querschnittsverengungen auf der Gesamtlänge der Haltung vorliegen. Bei Kurzlinern (EKT-Liner) ab DN 600 müssen voraussichtlich 1-2 Steigeisen entfernt werden, um die Packereinheit durch den Konus der Schachtöffnung einzuführen. Schächte sind mind. 1000mm, Schachtdeckel mind. 625mm.

Standzeiten: 

Für von uns nicht zu vertretende Standzeiten verrechnen wir pro angefangene Stunde 160,00 Euro zuzüglich Ust.

Wichtige Hinweise: 

Verkehrsregelung durch uns erfolgt mittels Rundumleuchten und Verkehrskegeln. Unsere Angebotspreise beinhalten auch bei Angebotspositionen für Baustelleneinrichtung nicht die verkehrsrechtliche Genehmigung/Anordnung, welche zur Durchführung unserer Dienstleistungen erforderlich sein kann, sondern lediglich die unmittelbare Sicherung des Arbeitsgerätes mittels Pylonen (ohne Ampelanlage, ohne Einholung der Sperrungsgenehmigung). Alle etwaig notwendigen Genehmigungen und ggf. weiteren technisch notwendig werdenden Maßnahmen sind vom AG auf eigene Kosten zu übernehmen. Unser Personal ist auf mögliche Gefahren hinzuweisen. 

 

Bei dem Inliner wird mit Harz gearbeitet. Beim Einzug in die Leitung können Harzanhaftungen in anderen Rohrelementen verbleiben (Schleifspuren). Auch nach dem Einbau kann es zu einmaligen, leichten, hauchdünnen losen Plättchenbildungen kommen. Hebeanlagen sollten in diesem Fall regelmäßig gewartet oder mit einem Sieb ausgestattet werden. Schadstellen mit starker Wasserinfiltration oder starken Scherbenbildungen werden mit einem Preisaufschlag versehen.